Finanzbuchhaltung/ Rechnungswesen
Gerade die Finanzverwaltung hat auf die Digitalisierung des Rechnungs-wesens reagiert und ein umfangreiches und detailliertes Regelwerk für die digitale Buchführung geschaffen in Form der „GoBD“ (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeich-nungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff).
Die elektronische Buchführung - und damit auch die rechtskonforme Aufbewahrung elektronischer Dokumente - ist stark in den Fokus der Betriebsprüfung gerückt, verbunden mit erheblichen Risiken von Umsatz- und Gewinnzuschätzungen bei Vorliegen entsprechender Mängel.