Verfahrensdokumentation

 

Die Finanzverwaltung schreibt zur Dokumentation des Rechnungswesens eine Verfahrensdokumentation vor, die eine vollständige und schlüssige Beschreibung und Darstellung des Inhalts, Aufbaus, Ablaufs sowie die Ergebnisse der maßgeblichen EDV-Verfahren (einschließlich Buchfüh-rungsprogramme, Vor- und Nebensystem wie Warenwirtschaftsprogramme etc)  für die elektroniche Buchführung beinhaltet; auch die jeweilige unternehmensinterne Anwendung (Gebrauchsanweisung) mit den einzelnen Prozessschritten muss en detail dokumentiert sein bis hin zu einer Darstellung des internen Kontrollsystems (KIS) unter Benennung auch der jeweiligen Zugangs- und Zugriffsberechtigungen.

Der konkrete Inhalt hängt systembedingt von den individuellen EDV-Prozessen im jeweiligen Unternehmen ab.

 

Näheres hierzu siehe unsere Mandanten-Information „Elektronische Buchführung und Archivierung prüfungssicher gestalten!“(PDF)

 

Gerne stehen wir Ihnen bei der Erstellung dieser Verfahrensdokumentation zur Seite!

 


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